Zurück zum Wissenshub

Strategie

Eignungs- vs. Zuschlagskriterien

Worauf es bei der Bewertung wirklich ankommt.

5 Min. Lesezeit Aktualisiert 1.6.2026Von Leutrim Miftaraj

Das Wichtigste in Kürze

  • Eignungskriterien prüfen, OB ein Anbieter geeignet ist (Ja/Nein).
  • Zuschlagskriterien bewerten, WIE gut ein Angebot ist (Punkte).
  • Eignungskriterien nicht erfüllt = Ausschluss, unabhängig vom Preis.

Zwei grundverschiedene Prüfungen

Eignungskriterien prüfen, OB ein Anbieter den Auftrag grundsätzlich ausführen kann — etwa technische Leistungsfähigkeit, finanzielle Stabilität oder Referenzen. Sie sind eine Ja/Nein-Hürde: Wer sie nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.

Zuschlagskriterien bewerten dagegen, WIE GUT das konkrete Angebot ist — Preis, Qualität, Termintreue, Nachhaltigkeit. Hier geht es um Punkte, nicht um Ausschluss.

Warum die Unterscheidung entscheidend ist

Ein häufiger Fehler ist, Eignungsnachweise mit der Angebotsqualität zu verwechseln. Eignung muss erfüllt sein, bevor das Angebot überhaupt inhaltlich bewertet wird.

Wer bei den Eignungskriterien patzt — etwa eine geforderte Referenz nicht sauber belegt — fliegt raus, egal wie gut das eigentliche Angebot ist.

Praktische Konsequenz für die Offerte

Behandeln Sie die Eignungsnachweise mit höchster Sorgfalt und vollständig — sie sind die Eintrittskarte. Erst danach investieren Sie Energie in die qualitative Ausgestaltung entlang der Zuschlagskriterien.

Lesen Sie die Gewichtung der Zuschlagskriterien genau: Wenn Qualität 60 % und Preis 40 % zählt, ist eine durchdachte Lösung wichtiger als der letzte Rappen Rabatt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien?+

Eignungskriterien klären, ob ein Anbieter grundsätzlich geeignet ist (z. B. Referenzen, Zertifikate) — sie werden mit Ja/Nein bewertet. Zuschlagskriterien bewerten die Qualität des konkreten Angebots mit Punkten (z. B. Preis, Konzept, Termine).

Kann ein gutes Angebot trotz erfüllter Zuschlagskriterien ausgeschlossen werden?+

Ja. Wer ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen — unabhängig davon, wie gut das Angebot inhaltlich ist. Eignungskriterien sind «K.o.-Hürden».

Dürfen dieselben Kriterien doppelt verwendet werden?+

Nein. Ein Kriterium darf nicht gleichzeitig als Eignungs- und Zuschlagskriterium gewertet werden. Die Vergabestelle muss klar trennen, was Eignung und was Qualität misst.

L

Leutrim Miftaraj

Gründer & Geschäftsführer, Innopulse Consulting GmbH

Leutrim Miftaraj ist IT-Projektleiter mit Mandaten bei Schweizer Bundesstellen, Kantonen und Privatunternehmen. Er verfügt über langjährige Expertise in der HERMES-Projektmethodik, im Schweizer öffentlichen Beschaffungswesen und in der Microsoft-365-Governance. Als Gründer von Innopulse Consulting begleitet er Unternehmen bei Digitalisierung und Beschaffungsstrategie.

Autor von «Identity Over Discipline» mit der ENGINE-Methode und dem K.L.A.R.-Framework.

Bereit, schneller zu besseren Offerten zu kommen?

Submira hilft Ihnen, passende Ausschreibungen zu finden, Anforderungen automatisch zu analysieren und überzeugende Angebote zu erstellen.

Kostenlos starten