Was ist Beschwerde (Rechtsmittel)?
Kurzantwort
Gegen anfechtbare Verfügungen im Vergabeverfahren, etwa den Zuschlag, kann innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Zuständig ist auf Bundesebene das Bundesverwaltungsgericht, bei kantonalen Vergaben das kantonale Verwaltungsgericht. Ob und in welchem Umfang Rechtsschutz besteht, hängt von Verfahren und Auftragswert ab — im Einzelfall empfiehlt sich rechtliche Beratung.
Fachlich verantwortet von Leutrim Miftaraj · Stand 2026-10-12
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die geltenden Erlasse und die jeweilige Ausschreibung.
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